Einkaufsbedingungen
1 Vertragssprache
Alle Dokumente, die sich auf diesen Rahmenkontrakt beziehen, müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Dies umfasst sowohl alle Lieferdokumente sowie Rechnungen.
Dieser Kontrakt und jede getätigte Bestellung unterliegen unseren Produktspezifikationen sowie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auf unserer Homepage www.feinkost-dittmann.de und am Ende dieses Dokumentes zu finden sind. Abweichungen werden nur innerhalb der Kontraktvereinbarungen möglich und akzeptiert, sofern sie schriftlich vereinbart sind.
Dieser Rahmenkontrakt wird zwischen folgenden Parteien geschlossen:
Die Reichold Feinkost GmbH als Kunde und dem zu Beginn genannten Lieferanten. Der Kunde verpflichtet sich die vereinbarte Produktmenge abzunehmen und zu bezahlen, während der Lieferant bestätigt, die zuvor vereinbarte Ware zu den festgelegten Mengen zu verkaufen und für den Kunden bereitzustellen. Dies soll unter folgenden Bedingungen geschehen.
2 Verpackungsmaterial und Druckdaten für Markenprodukte
- Verpackungsmaterialien müssen durch die Reichold Feinkost GmbH bestätigt werden, bevor der Lieferant diese bestellt oder verwendet.
- Das Verpackungsmaterial muss mindestens 5 Werktage im Voraus bei der Reichold Feinkost GmbH angefragt werden, bevor der Lieferant diese über seinen Anbieter bezieht. Zugleich ist der Lieferant dazu verpflichtet, die Reichold Feinkost GmbH über Leerläufe, aufgrund von fehlendem Verpackungsmaterial und bereits verpackten Produkten, zu informieren.
- Der Lieferant verpflichtet sich, das Produktdesign als PDF zur Überprüfung und Zustimmung an die Reichold Feinkost GmbH zu senden. Die Reichold Feinkost GmbH hat eine Woche (5 Werktage) Zeit, um die gesendeten Unterlagen zu überprüfen.
- Eine Übereinkunft mit der Reichold Feinkost GmbH für das verwendete Verpackungsmaterial zu gemeinsam festgelegten Preisen sowie vereinbarten Kontraktmengen ist zwingend erforderlich.
- Eine Überproduktion von Verpackungsmaterial und übrigbleibende Mengen über die vereinbarte Kontraktmenge hinaus, liegen in der Verantwortung des Lieferanten.
3 Produktionsmuster
- Während des Herstellverfahrens von Handelsware (4-stellige Artikelnummer) muss alle zwei Stunden ein Muster von jeder Charge genommen werden.
- Während der Herstellung von Rohware (5-stellige Artikelnummer) muss von jeder Charge ein mengenangepasstes Muster gezogen werden.
- Alle Muster müssen mindestens für das eineinhalbfache ihrer Haltbarkeitsdauer gelagert werden.
- Auf Nachfrage muss der Lieferant dem Kunden die angefragten Analysezertifikate zur Verfügung stellen.
- Im Falle einer Beschwerde muss der Lieferant die angefragten Rückstellmuster innerhalb von 4 Stunden zuzüglich der Kurierzeit an die Reichold Feinkost GmbH liefern.
- Rückstellmuster müssen einerseits die Bestellnummer und den Produktcode der Reichold Feinkost GmbH, andererseits das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Chargennummer enthalten.
- Rückstellmuster von Handelswaren (4-stellige Artikelnummer), die nicht an eines der Warenhäuser der Reichold Feinkost GmbH (in Taunusstein, Diez oder Heidesheim) geliefert werden, müssen katalogisiert werden. Eine Übersicht muss zu jedem 15. eines Monats an den Kunden gesendet werden. Die Reichold Feinkost GmbH ist berechtigt, Muster stichprobenweise auszuwählen und einzufordern.
- Produktionsmuster für Produkte, die nicht an eines der zuvor genannten Warenhäuser geliefert werden, müssen proaktiv, ohne weitere Nachfrage, zugeschickt werden. Der Lieferant ist dazu angehalten, jeweils drei Rückstellmuster von dem angefragten Muster an Taunusstein mit Vermerk an die Wareneingangskontrolle zu senden. Alle Muster müssen mit der passenden Bestellnummer versehen sein.
4 Anforderungen
4.1 Anforderungen an Handelswaren (4-stellige Artikelnummer)
- Alle Waren müssen luftdicht verschlossen, trocken und frei von Klebestoffen (Kalziumcarbonat) sein.
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss auf jedem Produkt gut leserlich abgebildet sein.
- Deckel dürfen nicht beschädigt, dreckig oder angerostet sein. Des Weiteren müssen Verschlüsse und Deckel klar bedruckt sein, falls ein Druck vorgesehen ist.
- Etiketten, falls diese benötigt werden, müssen exakt und unter Vermeidung von Unregelmäßigkeiten auf die vereinbarte Stelle der Verpackung geklebt werden.
- Kartonagen müssen exakt verklebt werden. Die vorab festgelegten Informationen müssen gut leserlich und klar aufgedruckt sein.
4.2 Anforderungen an Rohwaren (5-stellige Artikelnummer)
- Das Etikett muss folgende Informationen enthalten:
o MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum)
o Produktionsdatum
o Artikelnummer der Reichold Feinkost GmbH
o Gesamt- & Abtropfgewicht
o Englische Bezeichnung des Produkts
o Jahr der Ernte der gelieferten Ware - Produkte in Lake müssen vollständig und ausreichend mit Lake bedeckt sein.
- Kartonagen/ Kartons müssen exakt und ohne Rückstände verklebt sein. Der Lieferant garantiert die Nutzung von blauem Klebeband.
- Die Schutzfolie (Inliner) in den Kartons muss von blauer Beschaffenheit sein. Die Schutzfolie muss mindestens eine Dicke von 0,04mm, bevorzugt 0,05mm, vorweisen.
- Existieren keine anderen EU-Richtlinien oder Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, so können gebrauchte Fässer und dazugehörige Utensilien (bspw. Siebe) geliefert werden. Diese müssen in ihrer Beschaffenheit jedoch sauber, unbeschädigt und dürfen nicht lichtdurchlässig sein.
- Eine Versiegelung im Fassdeckel, Griffe, ein Sieb sowie ein Niederhalter müssen als Bestandteile im und am Fass angebracht sein.
- Alle Fässer müssen vollständig abschließen und dicht sein, sodass keine Flüssigkeit austreten kann.
- Alle Fässer, innerhalb einer Lieferung, müssen in ihrer Beschaffenheit identisch sein. Dies beinhaltet auch die Größe und das Material der Fässer. Es dürfen keine Rückstände von Etiketten auf den Fässern vorzufinden sein.
- Metallfässer müssen immer von neuer Qualität sein.
- Plastikfässer müssen mit ·einem Schraubverschluss versehen sein, · der einen Mindestdurchmesser von 25cm aufweist.
4.3 Anforderungen an Verpackung und Lieferung
- Der Lieferant garantiert, dass jede Lieferung nicht mehr als ·zwei verschiedene Produktionschargen pro Produkt enthält.
- Gleiche Artikel müssen in einheitlichen Gruppen geliefert werden. Es wird garantiert, dass diese nicht mit anderen Produkten oder anderen Chargen vermischt werden.
- Paletten mit verschiedenen Mindesthaltbarkeitsdaten müssen die genaue Menge der verschiedenen Chargen aufzeigen.
- Keine Ware, Kartons, Folien etc. dürfen über die Palette hinausragen.
- Der Lieferant trägt die Verantwortung, dass das Transportmittel nicht überladen wird.
- Um eine sichere Warenlieferung zu gewährleisten, muss der Lieferant dem Fahrer/Zulieferer/Spediteur gestatten, die geladene Ware zu kontrollieren. Im Falle einer falschen Ladeverteilung, ist der Transporteur durch den Lieferanten anzuhalten, die geladene Ware passend umzustellen.
- Alle Fässer und Paletten müssen so gesichert sein, dass die Ware sicher steht. Dies impliziert, dass die Ware so verladen wird, dass es zu keinen Transportschäden kommt.
- Paletten, die nach Taunusstein geliefert werden, müssen längsweise verladen werden. Sollte der Transporteur eine andere Verladung einfordern, muss der Lieferant die Reichold Feinkost GmbH für eine Übereinkunft kontaktieren. Gibt es zwischen dem Kunden und dem Lieferanten keine anderen Vereinbarungen, ist der Lieferanten dazu aufgefordert, seine Produkte auf Europaletten zu liefern.
- Ist das Laden von zwei Lagen erlaubt, müssen diese durch eine stabile Zwischenlage aus Plastik getrennt werden.
4.4 Anforderungen an Dokumente/ Zolldokumente/ Lieferpapiere
- Alle Lieferdokumente müssen folgende Informationen enthalten:
o Bestellnummer des Kunden
o Artikelnummer für jedes bestellte Produkt des Kunden
o Mindesthaltbarkeitsdatum der bestellten Produkte
o Erntezeitpunkt der bestellten Produkte
o Die englische Bezeichnung der bestellten Produkte
o Die Menge in kg oder Stück (wie vereinbart)
o Falls das Produkt Zertifizierungen hat: Zertifizierungsnummer: ASC, MSC, BIO, etc. - Auf Rechnungen wird zusätzlich benötigt:
o Der Preis pro kg oder Stück (wie vereinbart)
o Rechnungen müssen als PDF Dokument per E-Mail an folgende Emailadresse des Kunden oder an ALMI gesendet werden: buch haltung@feinkost-dittrnann.de
Der Betreff muss die Rechnungsnummer und den Lieferantennamen enthalten. - Folgende Dokumente und Zertifikate werden für den Import benötigt und müssen vor der Lieferung der vereinbarten Produkte dem Kunden zur Verfügung gestellt werden:
o Rechnung (3 Kopien)
o Packliste (3 Kopien)
o Bill of lading (Container/Schiff) oder CMR (LKW)
– Beides in Original
– Falls es sich um eine Expresslieferung handelt: per Email
o Analysenzertifikate
o Pflanzengesundheitszeugnis (Original)
o HerkunftszertifikaU EUR 1 (Original)
o Temperaturaufzeichnungen
o Produktdeklarationen
o ATR (Original)
o Form A (Original)
o Can Code List
o Biozertifikat (Original)
o Veterinärzertifikat (Original)
o Fischzertifikate (Original)
Der Lieferant ist verpflichtet, die passenden und benötigten Dokumente für die vereinbarten Produkte selbstständig und in eigener Verantwortung an den Kunden zuzuschicken. - Für das Beladen von Containern wird folgendes vorausgesetzt:
o Der Lieferant muss dem Verschiffungsunternehmen/Transporteur die ,,Verified Grass Mass” (VGM) mitteilen.
o Der Lieferant muss die Methoden zur Gewichtsermittlung aufzeichnen und dem Verschiffungsunternehmen/ Transporteur und Kunden mitteilen.
5 Zertifikate (BIO, MSC, ASC, Global GAP)
- Zertifikate müssen dem Kunden vorab zugesendet werden und für die angegebene Verschiffungszeit gültig sein.
- Sollte ein neues Zertifikat während der Verschiffungsperiode gültig werden, ist der Lieferant verpflichtet, dieses unverzüglich an den Kunden zu schicken.
- Sollten sich Änderungen während der Kontraktperiode ergeben, ist der Lieferant verpflichtet den Kunden umgehend hierüber zu informieren.
- Zusätzliche Anforderungen gelten für BIO-Ware:
o Lieferscheine und Rechnungen müssen die Kontrollnummer des Zertifizierungsscheines beinhalten
o Die Kontrollnummer muss auf allen Dokumenten mit der Zertifizierungsnummer übereinstimmen.
o Bei Waren aus Drittländern muss das BIO Zertifikat dem Kunden vor jeder Verladung zugesendet werden.
o MSC und ASC Nummern müssen sich auf den Rechnungen sowie auf den Etiketten befinden.
6 Weitere Vereinbarungen
- Jede Bestellung muss innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt schriftlich bestätigt werden
- Kosten für einen Lieferverzug werden im vollen Umfang vom Lieferanten getragen.
- Der Lieferant muss die Reichold Feinkost GmbH über außerordentliche Produktionsstillstände sowie Schließungen der Produktionsstätten im Januar eines jeden Jahres informieren. Hierzu zählen u.a. auch:
o Lokale Feiertage
o Ramadan
o Bayram
o Ostern
o Sommerferien
o Feiertage
o Weihnachten
o Etc. - Sollte das gelieferte Produkt nicht den Anforderungen der unterschriebenen Spezifikation oder den vorgegebenen Standards des Hauses Reichold Feinkost entsprechen, steht es dem Kunden und dessen Partner frei, die gelieferte Ware zurückzusenden und/oder dem Lieferanten die Kosten für entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen.
- Alle durch den Lieferverzug entstandene Kosten hat der Lieferant zu tragen. Ausnahmen ergeben sich aus der Natur für Verspätungen aufgrund von höherer Gewalt.
- Sollte der Lieferant Änderungen und/oder Unstimmigkeiten im Inhalt des Kontraktes und /oder der Spezifikation während der Kontraktlaufzeit feststellen, ist er verpflichtet dem Kunden dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Bevor Änderungen vorgenommen und/oder umgesetzt werden, müssen diese von Seiten des Kunden in Schriftform akzeptiert und bestätigt sein.
7 (Un-)angekündigte Audits und Kontrollen
- Der Kunde, Reichold Feinkost GmbH, sowie dessen Kunden sind dazu befugt sowohl unangekündigte als auch angekündigte Kontrollen/Audits während der regulären Arbeitszeit des Lieferanten vorzunehmen.
- Die Kunden der Reichold Feinkost GmbH sind nur zu Audits in Produktionsstätten berechtigt, welche Ware für diesen Kunden herstellen.
- Die Kontrollen beinhalten eine Überprüfung der Einhaltung der vertraglich festgelegten Bestimmungen, welche die Produktion der vertraglich festgelegten Güter mit einbezieht.
- Die Audits werden von autorisierten Vertretern der Unternehmen Reichold Feinkost GmbH und/oder dessen Kunden durchgeführt.
8 Recht auf Minderung bei Lieferung einer mangelhaften Sache nach §439 ff BGB
- Alle Bestellungen müssen vom Lieferanten innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt bestätigt werden, andererseits behält sich der Kunde vor, die Rechnungssumme um 1 % zu mindern.
- Sollte die Qualität der gelieferten Ware nicht den Spezifikationsanforderungen entsprechen, ist es dem Kunden gestattet, die Rechnungssumme für jeden Mängel um 5% zu mindern.
- Darüber hinaus stehen der Reichold Feinkost GmbH die Rechte nach §§ 439 BGB zu.
Dieser Kontrakt wurde automatisch erstellt und ist in seiner Beschaffenheit ohne Unterschrift rechtsgültig.
Einkaufsbedingungen
1 Vertragssprache
Alle Dokumente, die sich auf diesen Rahmenkontrakt beziehen, müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Dies umfasst sowohl alle Lieferdokumente sowie Rechnungen.
Dieser Kontrakt und jede getätigte Bestellung unterliegen unseren Produktspezifikationen sowie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auf unserer Homepage www.feinkost-dittmann.de und am Ende dieses Dokumentes zu finden sind. Abweichungen werden nur innerhalb der Kontraktvereinbarungen möglich und akzeptiert, sofern sie schriftlich vereinbart sind.
Dieser Rahmenkontrakt wird zwischen folgenden Parteien geschlossen:
Die Reichold Feinkost GmbH als Kunde und dem zu Beginn genannten Lieferanten. Der Kunde verpflichtet sich die vereinbarte Produktmenge abzunehmen und zu bezahlen, während der Lieferant bestätigt, die zuvor vereinbarte Ware zu den festgelegten Mengen zu verkaufen und für den Kunden bereitzustellen. Dies soll unter folgenden Bedingungen geschehen.
2 Verpackungsmaterial und Druckdaten für Markenprodukte
- Verpackungsmaterialien müssen durch die Reichold Feinkost GmbH bestätigt werden, bevor der Lieferant diese bestellt oder verwendet.
- Das Verpackungsmaterial muss mindestens 5 Werktage im Voraus bei der Reichold Feinkost GmbH angefragt werden, bevor der Lieferant diese über seinen Anbieter bezieht. Zugleich ist der Lieferant dazu verpflichtet, die Reichold Feinkost GmbH über Leerläufe, aufgrund von fehlendem Verpackungsmaterial und bereits verpackten Produkten, zu informieren.
- Der Lieferant verpflichtet sich, das Produktdesign als PDF zur Überprüfung und Zustimmung an die Reichold Feinkost GmbH zu senden. Die Reichold Feinkost GmbH hat eine Woche (5 Werktage) Zeit, um die gesendeten Unterlagen zu überprüfen.
- Eine Übereinkunft mit der Reichold Feinkost GmbH für das verwendete Verpackungsmaterial zu gemeinsam festgelegten Preisen sowie vereinbarten Kontraktmengen ist zwingend erforderlich.
- Eine Überproduktion von Verpackungsmaterial und übrigbleibende Mengen über die vereinbarte Kontraktmenge hinaus, liegen in der Verantwortung des Lieferanten.
3 Produktionsmuster
- Während des Herstellverfahrens von Handelsware (4-stellige Artikelnummer) muss alle zwei Stunden ein Muster von jeder Charge genommen werden.
- Während der Herstellung von Rohware (5-stellige Artikelnummer) muss von jeder Charge ein mengenangepasstes Muster gezogen werden.
- Alle Muster müssen mindestens für das eineinhalbfache ihrer Haltbarkeitsdauer gelagert werden.
- Auf Nachfrage muss der Lieferant dem Kunden die angefragten Analysezertifikate zur Verfügung stellen.
- Im Falle einer Beschwerde muss der Lieferant die angefragten Rückstellmuster innerhalb von 4 Stunden zuzüglich der Kurierzeit an die Reichold Feinkost GmbH liefern.
- Rückstellmuster müssen einerseits die Bestellnummer und den Produktcode der Reichold Feinkost GmbH, andererseits das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Chargennummer enthalten.
- Rückstellmuster von Handelswaren (4-stellige Artikelnummer), die nicht an eines der Warenhäuser der Reichold Feinkost GmbH (in Taunusstein, Diez oder Heidesheim) geliefert werden, müssen katalogisiert werden. Eine Übersicht muss zu jedem 15. eines Monats an den Kunden gesendet werden. Die Reichold Feinkost GmbH ist berechtigt, Muster stichprobenweise auszuwählen und einzufordern.
- Produktionsmuster für Produkte, die nicht an eines der zuvor genannten Warenhäuser geliefert werden, müssen proaktiv, ohne weitere Nachfrage, zugeschickt werden. Der Lieferant ist dazu angehalten, jeweils drei Rückstellmuster von dem angefragten Muster an Taunusstein mit Vermerk an die Wareneingangskontrolle zu senden. Alle Muster müssen mit der passenden Bestellnummer versehen sein.
4 Anforderungen
4.1 Anforderungen an Handelswaren (4-stellige Artikelnummer)
- Alle Waren müssen luftdicht verschlossen, trocken und frei von Klebestoffen (Kalziumcarbonat) sein.
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss auf jedem Produkt gut leserlich abgebildet sein.
- Deckel dürfen nicht beschädigt, dreckig oder angerostet sein. Des Weiteren müssen Verschlüsse und Deckel klar bedruckt sein, falls ein Druck vorgesehen ist.
- Etiketten, falls diese benötigt werden, müssen exakt und unter Vermeidung von Unregelmäßigkeiten auf die vereinbarte Stelle der Verpackung geklebt werden.
- Kartonagen müssen exakt verklebt werden. Die vorab festgelegten Informationen müssen gut leserlich und klar aufgedruckt sein.
4.2 Anforderungen an Rohwaren (5-stellige Artikelnummer)
- Das Etikett muss folgende Informationen enthalten:
o MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum)
o Produktionsdatum
o Artikelnummer der Reichold Feinkost GmbH
o Gesamt- & Abtropfgewicht
o Englische Bezeichnung des Produkts
o Jahr der Ernte der gelieferten Ware - Produkte in Lake müssen vollständig und ausreichend mit Lake bedeckt sein.
- Kartonagen/ Kartons müssen exakt und ohne Rückstände verklebt sein. Der Lieferant garantiert die Nutzung von blauem Klebeband.
- Die Schutzfolie (Inliner) in den Kartons muss von blauer Beschaffenheit sein. Die Schutzfolie muss mindestens eine Dicke von 0,04mm, bevorzugt 0,05mm, vorweisen.
- Existieren keine anderen EU-Richtlinien oder Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, so können gebrauchte Fässer und dazugehörige Utensilien (bspw. Siebe) geliefert werden. Diese müssen in ihrer Beschaffenheit jedoch sauber, unbeschädigt und dürfen nicht lichtdurchlässig sein.
- Eine Versiegelung im Fassdeckel, Griffe, ein Sieb sowie ein Niederhalter müssen als Bestandteile im und am Fass angebracht sein.
- Alle Fässer müssen vollständig abschließen und dicht sein, sodass keine Flüssigkeit austreten kann.
- Alle Fässer, innerhalb einer Lieferung, müssen in ihrer Beschaffenheit identisch sein. Dies beinhaltet auch die Größe und das Material der Fässer. Es dürfen keine Rückstände von Etiketten auf den Fässern vorzufinden sein.
- Metallfässer müssen immer von neuer Qualität sein.
- Plastikfässer müssen mit ·einem Schraubverschluss versehen sein, · der einen Mindestdurchmesser von 25cm aufweist.
4.3 Anforderungen an Verpackung und Lieferung
- Der Lieferant garantiert, dass jede Lieferung nicht mehr als ·zwei verschiedene Produktionschargen pro Produkt enthält.
- Gleiche Artikel müssen in einheitlichen Gruppen geliefert werden. Es wird garantiert, dass diese nicht mit anderen Produkten oder anderen Chargen vermischt werden.
- Paletten mit verschiedenen Mindesthaltbarkeitsdaten müssen die genaue Menge der verschiedenen Chargen aufzeigen.
- Keine Ware, Kartons, Folien etc. dürfen über die Palette hinausragen.
- Der Lieferant trägt die Verantwortung, dass das Transportmittel nicht überladen wird.
- Um eine sichere Warenlieferung zu gewährleisten, muss der Lieferant dem Fahrer/Zulieferer/Spedite_ur gestatten, die geladene Ware zu kontrol_lieren. Im Falle einer falschen Ladeverteilung, ist der Transporteur durch den Lieferanten anzuhalten, die geladene Ware passend umzustellen.
- Alle Fässer und Paletten müssen so gesichert sein, dass die Ware sicher steht. Dies impliziert, dass die Ware so verladen wird, dass es zu keinen Transportschäden kommt.
- Paletten, die nach Taunusstein geliefert werden, müssen längsweise verladen werden. Sollte der Transporteur eine andere Verladung einfordern, muss der Lieferant die Reichold Feinkost GmbH für eine Übereinkunft kontaktieren. Gibt es zwischen dem Kunden und dem Lieferanten keine anderen Vereinbarungen, ist der Lieferanten dazu aufgefordert, seine Produkte auf Europaletten zu liefern.
- Ist das Laden von zwei Lagen erlaubt, müssen diese durch eine stabile Zwischenlage aus Plastik getrennt werden.
4.4 Anforderungen an Dokumente/ Zolldokumente/ Lieferpapiere
- Alle Lieferdokumente müssen folgende Informationen enthalten:
o Bestellnummer des Kunden
o Artikelnummer für jedes bestellte Produkt des Kunden
o Mindesthaltbarkeitsdatum der bestellten Produkte
o Erntezeitpunkt der bestellten Produkte
o Die englische Bezeichnung der bestellten Produkte
o Die Menge in kg oder Stück (wie vereinbart)
o Falls das Produkt Zertifizierungen hat: Zertifizierungsnummer: ASC, MSC, BIO, etc. - Auf Rechnungen wird zusätzlich benötigt:
o Der Preis pro kg oder Stück (wie vereinbart)
o Rechnungen müssen als PDF Dokument per E-Mail an folgende Emailadresse des Kunden oder an ALMI gesendet werden: buch haltung@feinkost-dittrnann.de
Der Betreff muss die Rechnungsnummer und den Lieferantennamen enthalten. - Folgende Dokumente und Zertifikate werden für den Import benötigt und müssen vor der Lieferung der vereinbarten Produkte dem Kunden zur Verfügung gestellt werden:
o Rechnung (3 Kopien)
o Packliste (3 Kopien)
o Bill of lading (Container/Schiff) oder CMR (LKW)
– Beides in Original
– Falls es sich um eine Expresslieferung handelt: per Email
o Analysenzertifikate
o Pflanzengesundheitszeugnis (Original)
o HerkunftszertifikaU EUR 1 (Original)
o Temperaturaufzeichnungen
o Produktdeklarationen
o ATR (Original)
o Form A (Original)
o Can Code List
o Biozertifikat (Original)
o Veterinärzertifikat (Original)
o Fischzertifikate (Original)
Der Lieferant ist verpflichtet, die passenden und benötigten Dokumente für die vereinbarten Produkte selbstständig und in eigener Verantwortung an den Kunden zuzuschicken. - Für das Beladen von Containern wird folgendes vorausgesetzt:
o Der Lieferant muss dem Verschiffungsunternehmen/Transporteur die ,,Verified Grass Mass” (VGM) mitteilen.
o Der Lieferant muss die Methoden zur Gewichtsermittlung aufzeichnen und dem Verschiffungsunternehmen/ Transporteur und Kunden mitteilen.
5 Zertifikate (BIO, MSC, ASC, Global GAP)
- Zertifikate müssen dem Kunden vorab zugesendet werden und für die angegebene Verschiffungszeit gültig sein.
- Sollte ein neues Zertifikat während der Verschiffungsperiode gültig werden, ist der Lieferant verpflichtet, dieses unverzüglich an den Kunden zu schicken.
- Sollten sich Änderungen während der Kontraktperiode ergeben, ist der Lieferant verpflichtet den Kunden umgehend hierüber zu informieren.
- Zusätzliche Anforderungen gelten für BIO-Ware:
o Lieferscheine und Rechnungen müssen die Kontrollnummer des Zertifizierungsscheines beinhalten
o Die Kontrollnummer muss auf allen Dokumenten mit der Zertifizierungsnummer übereinstimmen.
o Bei Waren aus Drittländern muss das BIO Zertifikat dem Kunden vor jeder Verladung zugesendet werden.
o MSC und ASC Nummern müssen sich auf den Rechnungen sowie auf den Etiketten befinden.
6 Weitere Vereinbarungen
- Jede Bestellung muss innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt schriftlich bestätigt werden
- Kosten für einen Lieferverzug werden im vollen Umfang vom Lieferanten getragen.
- Der Lieferant muss die Reichold Feinkost GmbH über außerordentliche Produktionsstillstände sowie Schließungen der Produktionsstätten im Januar eines jeden Jahres informieren. Hierzu zählen u.a. auch:
o Lokale Feiertage
o Ramadan
o Bayram
o Ostern
o Sommerferien
o Feiertage
o Weihnachten
o Etc. - Sollte das gelieferte Produkt nicht den Anforderungen der unterschriebenen Spezifikation oder den vorgegebenen Standards des Hauses Reichold Feinkost entsprechen, steht es dem Kunden und dessen Partner frei, die gelieferte Ware zurückzusenden und/oder dem Lieferanten die Kosten für entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen.
- Alle durch den Lieferverzug entstandene Kosten hat der Lieferant zu tragen. Ausnahmen ergeben sich aus der Natur für Verspätungen aufgrund von höherer Gewalt.
- Sollte der Lieferant Änderungen und/oder Unstimmigkeiten im Inhalt des Kontraktes und /oder der Spezifikation während der Kontraktlaufzeit feststellen, ist er verpflichtet dem Kunden dies unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Bevor Änderungen vorgenommen und/oder umgesetzt werden, müssen diese von Seiten des Kunden in Schriftform akzeptiert und bestätigt sein.
7 (Un-)angekündigte Audits und Kontrollen
- Der Kunde, Reichold Feinkost GmbH, sowie dessen Kunden sind dazu befugt sowohl unangekündigte als auch angekündigte Kontrollen/Audits während der regulären Arbeitszeit des Lieferanten vorzunehmen.
- Die Kunden der Reichold Feinkost GmbH sind nur zu Audits in Produktionsstätten berechtigt, welche Ware für diesen Kunden herstellen.
- Die Kontrollen beinhalten eine Überprüfung der Einhaltung der vertraglich festgelegten Bestimmungen, welche die Produktion der vertraglich festgelegten Güter miteinbezieht.
- Die Audits werden von autorisierten Vertretern der Unternehmen Reichold Feinkost GmbH und/oder dessen Kunden durchgeführt.
8 Recht auf Minderung bei Lieferung einer mangelhaften Sache nach §439 ff BGB
- Alle Bestellungen müssen vom Lieferanten innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt bestätigt werden, andererseits behält sich der Kunde vor, die Rechnungssumme um 1 % zu mindern.
- Sollte die Qualität der gelieferten Ware nicht den Spezifikationsanforderungen entsprechen, ist es dem Kunden gestattet, die Rechnungssumme für jeden Mängel um 5% zu mindern.
- Darüber hinaus stehen der Reichold Feinkost GmbH die Rechte nach §§ 439 BGB zu.